Bauliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz
Wer eine Straße, dazu gehören auch Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine 'Sondernutzungserlaubnis' der Straßenbaubehörde KSJ/Straßenverwaltung.
Das trifft u.a. zu für:
• das Aufstellen von Containern und Gerüsten, Maschinen und Geräten (Baustelleneinrichtung),
• das Ablagern von Material,
• das Überfahren von Gehbahnen und Gehwegen sowie
• das Überschreiten der zulässigen Tonnage
• Ausnahme zu Tonnagebeschränkung usw.
Das trifft u.a. zu für:
• das Aufstellen von Containern und Gerüsten, Maschinen und Geräten (Baustelleneinrichtung),
• das Ablagern von Material,
• das Überfahren von Gehbahnen und Gehwegen sowie
• das Überschreiten der zulässigen Tonnage
• Ausnahme zu Tonnagebeschränkung usw.
Beantragung
Ein entsprechender Antrag (Formular) soll 14 Tage vor der geplanten Nutzung beim KSJ/Straßenverwaltung gestellt werden. So können erforderliche Festlegungen getroffen oder gegebenenfalls andere Bereiche beteiligt werden.Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz
• Aussagekräftiger Lageplan
Gebühren
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 18,00 € fällig. Es gilt die Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena.
Außerdem werden abhängig vom Nutzungszeitraum und der beanspruchten Fläche Sondernutzungsgebühren entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Ganz wichtig ist, wenn bei Sondernutzungen oder Aufgrabungen der Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird, muss bei der Stadt Jena ein 'Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen' nach § 45, § 46 Straßenverkehrsordnung (Formular) gestellt werden.
Kontakt:
Fachdienst Mobilität/Verkehrsorganisation, Am Anger 26
Tel. 03641 49-5101; Fax 03641 49-5365; verkehrsorganisation@jena.de
Weitere Informationen: Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche einrichten
Ihre Ansprechpartner
Bereich | Name | Durchwahl | |
Stadtgebiet NORD | 4989 -167 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet MITTE | 4989 -166 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet SÜD | 4989 -169 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet SÜD | 4989 -164 | tiefbau-stadtraum@jena.de |
Straßenverwaltung
Mo | 08:00 – 16:00 Uhr |
Di | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mi | 08:00 – 12:00 Uhr |
Do | 08:00 – 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Formular)
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Aussagekräftiger Lageplan
Rechtsgrundlagen
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Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
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Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
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Sondernutzungssatzung
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Sondernutzungsgebührensatzung
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Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)