Grabstätten
Vielfältige Möglichkeiten der Bestattung, der Grabart, Lage und Gestaltung der Grabstätte gibt es auf den Städtischen Friedhöfen.
Übersicht
| Grabarten | Beschreibung |
| Reihengrabstätte für Erdbestattung | Nutzungsdauer 25 Jahre, keine Verlängerung, eine Erdbestattung, nur auf dem Nordfriedhof |
| Reihengrab für Urnenbeisetzung | Nutzungsdauer 15 Jahre, keine Verlängerung, eine Urnenbeisetzung, nur auf dem Nordfriedhof |
| Wahlgrab für Erdbestattung | erste Nutzungsdauer 25 Jahre, kann verlängert werden, Anzahl der möglichen Beisetzungen je nach Grabgröße, pro Erdbestattung sind drei Urnenbeisetzungen möglich |
| Wahlgrab für Urnenbeisetzungen | erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden, Anzahl der Urnenbeisetzungen je nach Grabgröße, pro Quadratmeter zwei Urnenbeisetzungen |
| Urnengemeinschaft | Nutzungsdauer 15 Jahre, keine Verlängerung, Pflege der Anlage durch eigene Mitarbeiter, es wird unterschieden in Urnengemeinschaft mit Namensnennung auf einer Bronzetafel und Urnengemeinschaft ohne Namensnennung |
| Eschenplatz/Pflegegrab | Serviceangebot des Friedhofes: gärtnerische Pflege und Aufstellung des Grabmales erfolgt durch den Friedhof, erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden, zwei Urnenbeisetzungen |
| Urnennische im Kolumbarium | erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden, für bis zu zwei Urnen, beschriftete Verschlussplatte aus Granit, keine gärtnerische Pflege nötig und möglich, im Feld 7a auf dem Nordfriedhof |
Formen der Bestattung
Man unterscheidet Erd- und Feuerbestattung.
♦ Unter einer
Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
♦ Bei einer
Feuerbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt.
Friedhofsansicht
Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstätten
Vielfältige Möglichkeiten der Bestattung, der Grabart, Lage und Gestaltung der Grabstätte gibt es auf den Städtischen Friedhöfen.
Die Alternative zu der Urnengemeinschaft ist der gärtnerisch gepflegte Eschenplatz/ Pflegegrab auf dem Nordfriedhof. Ein Grabmal mit Namen und Lebensdaten für bis zu zwei Verstorbene kennzeichnet den Ort der Beisetzung.
Natürlich stehen in verschiedenen Lagen und Größen Erdbestattungsgrabstätten zur Verfügung.
Die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung sind bei Fragen und der Auswahl gern fachkundige Partner.
Gestaltungsvorschriften
Die Friedhöfe und deren Grabfelder unterliegen verschiedenen Gestaltungsvorschriften (Anlage 3 der Friedhofssatzung). In den Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften wird die Größe des Grabmals und eventuell die Steinart vorgeschrieben. In den Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften gibt es keine strengen Maßvorgaben für das Grabmal, auch ist hier das Aufstellen von Grabeinfassungen möglich.
Grabstätte
Vorsorge und Grabmalpatenschaften
Entdecken Sie die Vielfältigkeit der Grabmalkunst und gestalten Sie die letzte Ruhestätte bewusst selbst.
Sie können für Friedhofsleistungen finanzielle Vorsorge treffen. Sprechen Sie uns dazu an.
Das weiterhin im Eigentum der Friedhofsverwaltung verbleibende Grabmal erhalten Sie kostenlos. Für die Restauration und Standsicherheit des Grabmals sorgt der Pate.
Werden Sie Pate für ein historisch wertvolles oder erhaltenswertes Grabmal. Historische Grabmale haben ein besonderes Flair. Durch eine Grabmalpatenschaft können Sie aus über einhundert Grabmalen den für sie ansprechendsten Gedenkstein auswählen.
Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.
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